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EU Verordnung 2020/740, 2023/1115 und 2023/988

VERORDNUNG (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union. In Kurzform genannt EUDR. In Verbindung mit der EU Verordnung 2020/740 werden die Anforderungen an unsere Branche nochmals verschärft. Jeder Marktteilnehmer sollte die Anforderungen kennen. Ab dem 30.12.2024  geht es los. Insbesondere Kapitel 1, Artikel 4 und 5 sind spannend mit allen Konsequenzen die dahinter stecken.
Ab dem 13.12.2024 gilt es die Anforderung der EU Verordnung 2023/988 zu erfüllen. Auch hier spannende Aufgaben wie zum Beispiel ein Produktbild.

Stammdatei Version NAN7.0 enthält alle Felder um die EU Verordnungen 2020/740, 2023/1115 und 2023/988 erfüllen zu können.

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