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EU Verordnung 2020/740 und 2023/1115

VERORDNUNG (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union. In Kurzform genannt EUDR.
In Verbindung mit der EU Verordnung 2020/740 werden die Anforderungen an unsere Branche nochmals verschärft. Jeder Marktteilnehmer sollte die Anforderungen kennen. Ab dem 30.12.2024  geht es los. Insbesondere Kapitel 1, Artikel 4 und 5 sind spannend mit allen Konsequenzen die dahinter stecken.

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