Thomas Floer Posted January 14, 2011 Report Share Posted January 14, 2011 (edited) Die Bezeichnungsveränderung betrifft vor allem V-, VB-, VR- und ZR-Reifen. Der wesentliche Unterschied zwischen der bisherigen und der neuen Bezeichnung ist die Einführung der Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) sowie des neuen Geschwindigkeitssymbols W (= 270 km/h) bei ZR Reifen. Das Geschwindigkeitssymbol V (bisher V = über 210 km/h) wurde neu definiert als V = 240 km/h.Entspricht ein Reifen mit Geschwindigkeitskennung V der Geschwindigkeit von 240 km/h so entfällt der Geschwindigkeitskennbuchstabe innerhalb der Reifengröße und es wird die Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) nach der Reifengrößenbezeichnung angeführt (z. B. 69 V).Bei ZR-Reifen mit der Geschwindigkeit 270 km/h bleibt die Reifenbezeichnung unverändert und es wird die Betriebskennung der Reifenbezeichnung angeführt (z. B. 69 W).Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Reifens bei V/VB/VR über 240 km/h bzw. bei ZR über 270 km/h bleibt die bisherige Bezeichnung unverändert und Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl/ Geschwindigkeitssymbol) wird hinzugefügt. Hierbei wird die Betriebskennung in Klammern gesetzt, um deutlich zu machen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit über V = 240 km/h bzw. W = 270 km/h ist, z.B. (69 V), (69 W). Edited October 3, 2011 by Thomas Floer Quote Link to comment
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