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EU regulation 2020/740, 2023/1115 and 2023/988

REGULATION (EU) 2023/1115 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 31 May 2023 on the making available on the Union market and the export from the Union of certain commodities and products associated with deforestation and forest degradation > EUDR. In conjunction with EU Regulation 2020/740, the requirements for our industry have been tightened even further. Every market participant should be aware of the requirements. It starts on 30.12.2024. Chapter 1, Articles 4 and 5 in particular are exciting with all the consequences behind.
From 13 December 2024, the requirements of EU Regulation 2023/988 must be met. Exciting tasks here too, such as a product image.

Master file version NAN7.0 contains all fields to fulfil the EU regulations 2020/740, 2023/1115 and 2023/988.

Was bedeutet DOT92,DOT93,DOT94,DOT95,DOT96,DOT97,DOT98,DOT99,DO T99, DOT00,DOT01,DOT02,DOT03,DOT04,DOT06,DOT07,DOT08,DO T09,DOT10,DOT11?


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DOT92: Hergestellt im Jahre 1992.

DOT93: Hergestellt im Jahre 1993.

DOT94: Hergestellt im Jahre 1994.

DOT95: Hergestellt im Jahre 1995.

DOT96: Hergestellt im Jahre 1996.

DOT97: Hergestellt im Jahre 1997.

DOT98: Hergestellt im Jahre 1998.

DOT99: Hergestellt im Jahre 1999.

DOT00: Hergestellt im Jahre 2000 usw...

Für Reifen mit DOT09 und älter gilt:

Die Nutzung im öffentlichen und im nicht öffentlichen Strassenverkehr ist nicht zu empfehlen da der Reifen ein Sicherheitsrisiko darstellen kann. Mögliche Verwendung: Ausstellungsreifen.

Reifen mit DOT10, DOT11 gilt:

Diese Reifen sind für den normalen Gebrauch zu nutzen. Angebote sollten deutlichen Preisabschlägen versehen sein. Die Reifen sollten innerhalb der nächsten zwei Jahre abgefahren werden.

PKW-Sommer-/Winterreifen und Motorradreifen werden heute so entwickelt, dass die Ausgewogenheit der Produkteigenschaften und damit die Sicherheitsqualität über das gesamte aktive Reifenleben erhalten bleibt. Vorausgesetzt, die Reifen werden ständig unter normalen Bedingungen genutzt und in Ruhezeiten einwandfrei gelagert.

WdK-Leitlinien Nr. 90 PKW-Reifen und Nr. 91 Motorradreifen:

Es wird empfohlen, Reifen, die älter als 10 Jahre sind, nur noch zu benutzen, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Diese Reifen sollten also nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden. Davon abweichende Empfehlungen der Reifenhersteller sind zu beachten.

Reifen, die älter als 10 Jahre sind: Nachlassende Haftung und mögliche Verschlechterung der strukturellen Haltbarkeit. Wir empfehlen dringend eine Erneuerung.

Kompromisse bei Reifen die älter als 10 Jahre sind sollten aus sicherheitstechnischen Erwägungen nicht gemacht werden.

Kaufen Sie keine Reifen für die Verwendung auf Fahrzeugen deren Herstellungsdatum 5 Jahre überschritten. Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse, wie UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Hitze, Kälte usw. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesen Prozessen entgegen zu wirken werden Gummimischungen Substanzen beigemengt, die leistungsmindernde Reaktionen in erforderlichem Maße verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein bis zu max. 5 Jahre sachgemäß gelagerter Reifen in der Ausgewogenheit seiner Produkteigenschaften einem Neureifen entspricht.

Vergleiche dazu auch die Urteile:

Amtsgericht Krefeld, 82 c 460/002 vom 01.12.2003

Amtsgericht Bochum, 40 c 821/03 vom 09.03.2004

Für Wohnwagen, Wohnmobile und Anhänger oder sogenannte Standfahrzeuge (Fahrzeuge, die nicht regelmäßig bewegt werden) gelten andere Gesetze. Reifen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht bewegt werden, altern besonders schnell. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden - unsere Empfehlung: Reifen nach 6 Jahren, spätestens jedoch nach 8 Jahren auf jeden Fall ersetzen.

Wichtig:

Für Gespanne/Kombinationen PKW mit Anhänger und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5t mit Anhänger die nach §18 Absatz 5 Nr.3 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber bindend vor, das die Reifen auf dem Anhänger nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.

Das Reserverad sollten Sie ebenfalls regelmäßig checken. Hier gelten andere Einflussfaktoren. Ähnlich wie bei Stansfahrzeugen unterliegt das Reserverad einem schnelleren Alterungsprozess, was jedoch optisch meist nicht zu erkennen ist. Das Reseverad sollte bei der ersten Neubereifung mit einbezogen werden. Reservereifen, die älter als 6 Jahre sind, sollten dann auch nur bis zum erreichen der nächsten Fachwerkstatt eingesetzt werden.

Edited by Thomas Floer
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