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EU Verordnung 2020/740 > Dateiformat NAN6.1 veröffentlicht

Ab dem 01.05.2021 gilt die EU Verordnung 2020/740. Durch die Erfordernisse der EU  Produktdatenbank (Verordnung EU 2017/1369) mit einem öffentlich zugänglichen Bereich wird die neue Verordnung ein Game Changer. Wir haben alle Strukturen geschaffen um die Anforderungen der Verordnung umzusetzen. Gleichzeitig halten wir zusätzlich die Daten nach 1222/2009 vor. Ein automatischer EPREL Abgleich rundet den Service ab. Im Standard liefern wir die Informationen tyre type identifier, date of start of production und date of end of production mit. Zum Artikel ...

Verfügbare EPREL Reg ID's (Reifen) > 190.000 (12.02.2024)

Was bedeutet DOT92,DOT93,DOT94,DOT95,DOT96,DOT97,DOT98,DOT99,DO T99, DOT00,DOT01,DOT02,DOT03,DOT04,DOT06,DOT07,DOT08,DO T09,DOT10,DOT11?


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DOT92: Hergestellt im Jahre 1992.

DOT93: Hergestellt im Jahre 1993.

DOT94: Hergestellt im Jahre 1994.

DOT95: Hergestellt im Jahre 1995.

DOT96: Hergestellt im Jahre 1996.

DOT97: Hergestellt im Jahre 1997.

DOT98: Hergestellt im Jahre 1998.

DOT99: Hergestellt im Jahre 1999.

DOT00: Hergestellt im Jahre 2000 usw...

Für Reifen mit DOT09 und älter gilt:

Die Nutzung im öffentlichen und im nicht öffentlichen Strassenverkehr ist nicht zu empfehlen da der Reifen ein Sicherheitsrisiko darstellen kann. Mögliche Verwendung: Ausstellungsreifen.

Reifen mit DOT10, DOT11 gilt:

Diese Reifen sind für den normalen Gebrauch zu nutzen. Angebote sollten deutlichen Preisabschlägen versehen sein. Die Reifen sollten innerhalb der nächsten zwei Jahre abgefahren werden.

PKW-Sommer-/Winterreifen und Motorradreifen werden heute so entwickelt, dass die Ausgewogenheit der Produkteigenschaften und damit die Sicherheitsqualität über das gesamte aktive Reifenleben erhalten bleibt. Vorausgesetzt, die Reifen werden ständig unter normalen Bedingungen genutzt und in Ruhezeiten einwandfrei gelagert.

WdK-Leitlinien Nr. 90 PKW-Reifen und Nr. 91 Motorradreifen:

Es wird empfohlen, Reifen, die älter als 10 Jahre sind, nur noch zu benutzen, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Diese Reifen sollten also nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden. Davon abweichende Empfehlungen der Reifenhersteller sind zu beachten.

Reifen, die älter als 10 Jahre sind: Nachlassende Haftung und mögliche Verschlechterung der strukturellen Haltbarkeit. Wir empfehlen dringend eine Erneuerung.

Kompromisse bei Reifen die älter als 10 Jahre sind sollten aus sicherheitstechnischen Erwägungen nicht gemacht werden.

Kaufen Sie keine Reifen für die Verwendung auf Fahrzeugen deren Herstellungsdatum 5 Jahre überschritten. Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse, wie UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Hitze, Kälte usw. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesen Prozessen entgegen zu wirken werden Gummimischungen Substanzen beigemengt, die leistungsmindernde Reaktionen in erforderlichem Maße verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein bis zu max. 5 Jahre sachgemäß gelagerter Reifen in der Ausgewogenheit seiner Produkteigenschaften einem Neureifen entspricht.

Vergleiche dazu auch die Urteile:

Amtsgericht Krefeld, 82 c 460/002 vom 01.12.2003

Amtsgericht Bochum, 40 c 821/03 vom 09.03.2004

Für Wohnwagen, Wohnmobile und Anhänger oder sogenannte Standfahrzeuge (Fahrzeuge, die nicht regelmäßig bewegt werden) gelten andere Gesetze. Reifen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht bewegt werden, altern besonders schnell. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden - unsere Empfehlung: Reifen nach 6 Jahren, spätestens jedoch nach 8 Jahren auf jeden Fall ersetzen.

Wichtig:

Für Gespanne/Kombinationen PKW mit Anhänger und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5t mit Anhänger die nach §18 Absatz 5 Nr.3 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber bindend vor, das die Reifen auf dem Anhänger nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.

Das Reserverad sollten Sie ebenfalls regelmäßig checken. Hier gelten andere Einflussfaktoren. Ähnlich wie bei Stansfahrzeugen unterliegt das Reserverad einem schnelleren Alterungsprozess, was jedoch optisch meist nicht zu erkennen ist. Das Reseverad sollte bei der ersten Neubereifung mit einbezogen werden. Reservereifen, die älter als 6 Jahre sind, sollten dann auch nur bis zum erreichen der nächsten Fachwerkstatt eingesetzt werden.

bearbeitet von Thomas Floer
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