Thomas Floer Posted May 12, 2017 Report Share Posted May 12, 2017 Die Markierung FRT ist in der Regelung Nr. 54 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger unter Punkt 3.1.15 offiziell beschrieben: Die Markierung FRT betrifft Reifen, die eigens für Trailerachsen ausgelegt sind (Reifen für gezogene Achsen). Diese Verordnung gilt für alle Neureifen sowie runderneuerte Reifen, die auf europäischem Gebiet eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die Reifen mit der Markierung FRT nur für die Montage auf Trailerachsen zugelassen sind und auf keiner anderen Achsart montiert werden dürfen. Darüber hinaus dürfen FRT markierte Reifen auch auf nichtangetriebenen Vorlauf- bzw. Nachlaufachsen montiert werden. Quote Link to comment
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